Technischer Zug

 

1. Taktische Einheit

Der Technische Zug (TZ) ist die taktische Einheit des THW für Aufgaben bei der technischen Hilfe - insbesondere auch im Bereich der Infrastruktur. Er besteht grundsätzlich aus einem Zugtrupp, zwei Bergungsgruppen und einer Fachgruppe.
Sein Einsatz erfolgt in modularer Weise in Anpassung an die Erfordernisse der Schadenbekämpfung. Dabei sind Personal und Technik auf eine weitgehende Verzahnung mit weiteren überörtlich oder überregional beistellbaren Fachgruppen ausgerichtet.

1.1 Aufgaben des Technischen Zuges im einzelnen

Der Technische Zug 

 

  • erkundet Schadenlagen, 
  • dringt durch Überwinden oder Wegräumen von Hindernissen zu Schadenstellen vor
  • ortet Verschüttete und Eingeschlossene mittels technisch-/elektronischen Ortungsgeräten
  • markiert erkundete Schadenstellen
  • rettet Verschüttete und Eingeschlossene und leistet dabei "Erste Hilfe"
  • transportiert Verletzte aus Gefahrenbereichen
  • durchdringt Bauwerksteile und führt schwere Bergungsarbeiten mit Hochleistungsgeräten durch
  • führt technische Sicherungsarbeiten durch und legt ggf. einsturzgefährdete Bauwerksteile nieder
  • rettet Tiere und birgt Sachwerte und transportiert diese aus Gefahrenbereichen
  • birgt Leichen und Kadaver
  • bekämpft im Rahmen von Rettungs-/Bergungsmaßnahmen besondere Gefahren (z. B. Wasser, Entstehungsbrände, etc.)
  • leuchtet Schadenstellen aus
  • beräumt Trümmer und legt Zu-/Abfahrtswege bzw. Aufstellflächen für den Einsatzbedarf an
  • baut behelfsmäßige Stege und kleine Brücken
  • leistet Arbeiten bei Eindämmung und Leitung von abfließendem Wasser
  • beräumt Schadenstellen durch Zerkleinern, Einebnen, Wegräumen zur Beseitigung anhaltender Störungen
  • leistet weitere technische Hilfe bei Transport und Umschlag von Ausstattung, Baumaterial, Maschinen, Havariegut, Abraum usw.

In THW-Auslandseinsatz übernimmt er Aufgaben aus seinem gesamten Einsatzspektrum in Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften.

 

2. Einsatzkonzept

Das THW-Einsatzkonzept sieht vor

  • Örtliche Einheiten, d.h. mindestens ein Technischer Zug (TZ) in jedem Ortsverband (OV), davon der Zugtrupp und mindestens eine Bergungsgruppe als kalkulierbarflächendeckendes Einsatzpotential mit großer Verwendungsbreite in den Fachaufgaben: Rettung, Bergung und Technische Hilfe.
  • Überörtliche Einheiten/Teileinheiten, d.h. Fachgruppen aus den TZ auf Geschäftsführerbereichs-(GFB)-Ebene für technische Schwerpunktbildung bei der Schadenbekämpfung in der Infrastruktur, bei Wassergefahren und -schäden sowie zur Ortung, Räumung und Elektroversorgung. Weitere Einheiten/Fachgruppen dienen zur Führung/Kommunikation und Logistik.
  • Überregionale Teileinheiten, d.h. Fachgruppen aus TZ auf Landesebene für Einsätze bei großen Schadenereignissen und für Auslandseinsätze sowie für besondere Schadenfälle im Rahmen der Sicherstellung der Wasserversorgung, der Ölschadenbekämpfung bzw. des Umweltschutzes und des Brückenbaus.

Dadurch kann der nächstgelegene THW-Ortsverband (OV) einerseits schnell mit ersten Einsatzkräften Hilfe leisten und andererseits Spezialausstattung und Verstärkungskräfte bei Bedarf THW-intern anfordern und THW-koordiniert überörtlich heranführen. Dieses Hilfeleistungssystem des THW wird durch "Service-Leistungen" des OV-Personals, der Geschäftsstellen (GSt) und der Dienststellen der Landesbeauftragten (LB-DSt) unterstützt.Dabei bilden die Geschäftsstellen die regionalen Leitungs- und Koordinierungsstellen (LuK) für Organisation, Verwaltung, Betreuung und Versorgung für die Ortsverbände des Geschäftsführerbereiches (GFB) im Einsatz. Die Dienststellen der Landesbeauftragten bilden die Leitungs- und Koordinierungsstellen für die überregionale Gefahrenabwehr und die THW-Auslandseinsätze sowie Ansprechpartner für die Landesregierungen.

 

2.1 Der „zuständige“ Ortsverband

Grundsätzlich ist der erstalarmierte OV der "zuständige Ortsverband".
Die Anforderungen eines Bedarfsträgers an das THW aufgrund eines Schadenereignisses werden unmittelbar vom “zuständigen OV aufgenommen.
Sofern die Leistungsfähigkeit dieses OV nicht ausreicht, wird auf GFB-Ebene die erforderliche Unterstützung beigestellt. Der Geschäftsführer bzw. die GSt koordiniert die Beistellung der Verstärkung aus dem GFB und ggf. unter Einschaltung der LB-DSt die Bereitstellung überregionaler Einheiten/Teileinheiten.
Angeforderte Verstärkungskräfte werden von der GSt zugeführt, in die Einsatzstruktur überstellt und dem EL unterstellt.

Der jeweils "zuständige OV" übernimmt bei Bedarf Aufgaben der Betreuung, Bereitstellung und Koordinierung am Standort.
Alle Erfordernisse, die nicht in der Einsatzstruktur erledigt werden, sind zunächst durch den zuständigen OV zu regeln.

Dieser OV hat im Einsatzfall, wenn mehrere überörtliche/-regionale Einheiten in seiner Zuständigkeit zu betreuen sind, rechtzeitig OV-Kräfte zur Aufgabenerledigung vorzuhalten (z.B.: Besetzung Meldekopf, Lotsenstelle, Logistik, Eingreifreserve, etc.).

Im GFB erbringen die OV, d.h. das OV-Personal mit den Möglichkeiten der OV-Unterkünfte sowie ggf. (soweit nicht taktisch eingebunden) Fachgruppen für Führung/Kommunikation und Logistik, wenn erforderlich, weitere rückwärtige "Service-Leistungen" für die im Einsatz befindlichen Kräfte.

 

2.1.1 Zuständigkeitsverlagerung

Die Zuständigkeit eines OV ergibt sich zunächst aus der Erstalarmierung unmittelbar durch den Anforderer. Der alarmierte OV reagiert unverzüglich mit Einsatzmaßnahmen.
Eine Zuständigkeitsprüfung und -regelung empfiehlt sich grundsätzlich bei größeren, länger dauernden oder speziellen Einsätzen.
Eine Zuständigkeits-Verlagerung kann erforderlich werden, wenn ein anderer OV:

  • räumlich besser zum Schaden-/Einsatzgebiet liegt (näher od. bessere Verkehrsanbindung),
  • schneller den Anforderungen entsprechen kann (besseres Raum- und Zeitverhältnis),
  • über fachlich kompetenteres Potential verfügt (geeignete FGr, Fachpersonal, Spezialgerät), für den Zuständigkeitsbereich des Bedarfsträgers zuständig bzw. eingeplant ist und dieser auf die Zusammenarbeit Wert legt,
  • organisatorische Gründe zu getrennter Zuordnung von Zuständigkeiten führen (z.B. für "rückwärtige Dienste": Logistik-Stützpunkt, Personalbetreuung, Bereitstellungsraum für Reserve, Ablösung, etc.).

Stellt sich nach Beurteilung heraus, dass eine Zuständigkeitsverlagerung an einen anderen OV zu einer Effektivitätsverbesserung führt bzw. aus anderen Gründen erforderlich ist, wird eine Alarmierung des anderen OV THW-intern in Abstimmung mit der GSt vorbereitet und in Absprache mit dem Anforderer umgesetzt.

 

2.2 Schnittstellen

Der Einsatz des Technischen Zuges (TZ) erfolgt in der Regel nicht als geschlossene Einheit, sondern in einer Zusammensetzung und Stärke nach Bedarf. Die einzelnen Gruppen sind einsatztaktisch und einsatztechnisch weitgehend eigenständig und werden so aufgabenorientiert eingesetzt. Sie arbeiten untereinander nach Bedarf bzw. technischen Erfordernissen eng zusammen.

2.2.1 Restriktionen im modularen System

Personal-Transport:

  • Viele Fachgruppen sind beim Transport ihres Einsatzpersonals auf zusätzliche Fahrzeuge, vorrangig MTW angewiesen.
  • Ferner ist Transportkapazität für die persönliche Ausstattung und bei länger andauernden Einsätzen zusätzlich für Reisegepäck erforderlich.

 

Basis-Ausstattung:

  • Die Fachgruppen verfügen vorrangig über Fach-Ausstattung. Für allgemeine Arbeiten (z.B. Holz-, Metall-, Stein-, Erdarbeiten) benötigen sie Ausstattung aus den Bergungsgruppen (B 1, B 2)

 

Stromversorgung:

  • Die Stromversorgung leistungsstarker Einsatzgeräte erfolgt grundsätzlich über Stromerzeuger der Bergungsgruppe 2 und FGr Elektroversorgung
  • Ebenso die zentrale Stromversorgung von Einsatzstellen, insbes. in Zusammenarbeit mit der FGr Infrastruktur

 

Transport-Komponente:

  • Alle LKW der Fachgruppen (LKW 7 t Lbw, Kipper 7-, 9-, 16 t, etc.) sind für allgemeine Transportaufgaben vorgesehen. Die FGr-Ausstattung ist absetzbar.
  • Das selbe gilt für die meisten Anhänger.