1. Taktische Einheit Der Technische Zug (TZ) ist die taktische
Einheit des THW für Aufgaben bei der technischen Hilfe - insbesondere
auch im Bereich der Infrastruktur. Er besteht grundsätzlich aus einem
Zugtrupp, zwei Bergungsgruppen und einer Fachgruppe. Sein Einsatz erfolgt in
modularer Weise in Anpassung an die Erfordernisse der
Schadenbekämpfung. Dabei sind Personal und Technik auf eine weitgehende
Verzahnung mit weiteren überörtlich oder überregional beistellbaren
Fachgruppen ausgerichtet.
1.1 Aufgaben des Technischen Zuges im
einzelnen Der
Technische Zug
- erkundet Schadenlagen
- dringt durch
Überwinden oder Wegräumen von Hindernissen zu Schadenstellen vor
- ortet Verschüttete und
Eingeschlossene mittels technisch-/elektronischen Ortungsgeräten
- markiert erkundete
Schadenstellen
- rettet Verschüttete und Eingeschlossene und leistet dabei
"Erste Hilfe"
- transportiert Verletzte aus Gefahrenbereichen
- durchdringt
Bauwerksteile und führt schwere Bergungsarbeiten mit
Hochleistungsgeräten durch
- führt technische Sicherungsarbeiten durch
und legt ggf. einsturzgefährdete Bauwerksteile nieder
- rettet Tiere und birgt
Sachwerte und transportiert diese aus Gefahrenbereichen
- birgt Leichen und
Kadaver
- bekämpft im Rahmen von Rettungs-/Bergungsmaßnahmen besondere
Gefahren (z. B. Wasser, Entstehungsbrände, etc.)
- leuchtet Schadenstellen
aus
- beräumt Trümmer und legt Zu-/Abfahrtswege bzw. Aufstellflächen für
den Einsatzbedarf an.
- baut behelfsmäßige Stege und kleine Brücken
- leistet Arbeiten bei
Eindämmung und Leitung von abfließendem Wasser
- beräumt Schadenstellen
durch Zerkleinern, Einebnen, Wegräumen zur Beseitigung anhaltender
Störungen
- leistet weitere technische Hilfe bei Transport und Umschlag von
Ausstattung, Baumaterial, Maschinen, Havariegut, Abraum usw.
In
THW-Auslandseinsatz übernimmt er Aufgaben aus seinem gesamten
Einsatzspektrum in Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften.
2.
Einsatzkonzept Das THW-Einsatzkonzept sieht vor
- Örtliche Einheiten,
d.h. mindestens ein Technischer Zug (TZ) in jedem Ortsverband (OV),
davon der Zugtrupp und mindestens eine Bergungsgruppe als
kalkulierbarflächendeckendes Einsatzpotential mit großer
Verwendungsbreite in den Fachaufgaben: Rettung, Bergung und Technische
Hilfe.
- Überörtliche Einheiten/Teileinheiten, d.h. Fachgruppen aus den TZ
auf Geschäftsführerbereichs-(GFB)-Ebene für technische
Schwerpunktbildung bei der Schadenbekämpfung in der Infrastruktur, bei
Wassergefahren und -schäden sowie zur Ortung, Räumung und
Elektroversorgung. Weitere Einheiten/Fachgruppen dienen zur
Führung/Kommunikation und Logistik.
- Überregionale
Teileinheiten, d.h. Fachgruppen aus TZ auf Landesebene für Einsätze bei
großen Schadenereignissen und für Auslandseinsätze sowie für besondere
Schadenfälle im Rahmen der Sicherstellung der Wasserversorgung, der
Ölschadenbekämpfung bzw. des Umweltschutzes und des Brückenbaus.
Dadurch kann der
nächstgelegene THW-Ortsverband (OV) einerseits schnell mit ersten
Einsatzkräften Hilfe leisten und andererseits Spezialausstattung und
Verstärkungskräfte bei Bedarf THW-intern anfordern und THW-koordiniert
überörtlich heranführen. Dieses Hilfeleistungssystem des THW wird durch
“Service-Leistungen�? des OV-Personals, der Geschäftsstellen (GSt) und
der Dienststellen der Landesbeauftragten (LB-DSt) unterstützt.Dabei
bilden die Geschäftsstellen die regionalen Leitungs- und
Koordinierungsstellen (LuK) für Organisation, Verwaltung, Betreuung und
Versorgung für die Ortsverbände des Geschäftsführerbereiches (GFB) im
Einsatz. Die Dienststellen der Landesbeauftragten bilden die Leitungs-
und Koordinierungsstellen für die überregionale Gefahrenabwehr und die
THW-Auslandseinsätze sowie Ansprechpartner für die Landesregierungen.
2.1 Der
„zuständige“ Ortsverband Grundsätzlich ist der erstalarmierte OV der
“zuständige Ortsverband�?. Die Anforderungen eines Bedarfsträgers an das THW
aufgrund eines Schadenereignisses werden unmittelbar vom “zuständigen
OV�? aufgenommen. Sofern die Leistungsfähigkeit dieses OV nicht ausreicht,
wird auf GFB-Ebene die erforderliche Unterstützung beigestellt. Der
Geschäftsführer bzw. die GSt koordiniert die Beistellung der Verstärkung
aus dem GFB und ggf. unter Einschaltung der LB-DSt die Bereitstellung
überregionaler Einheiten/Teileinheiten. Angeforderte
Verstärkungskräfte werden von der GSt zugeführt, in die Einsatzstruktur
überstellt und dem EL unterstellt.
Der jeweils “zuständige
OV�? übernimmt bei Bedarf Aufgaben der Betreuung, Bereitstellung und
Koordinierung am Standort. Alle Erfordernisse, die nicht in der
Einsatzstruktur erledigt werden, sind zunächst durch den zuständigen OV
zu regeln.
Dieser OV hat im Einsatzfall, wenn mehrere
überörtliche/-regionale Einheiten in seiner Zuständigkeit zu betreuen
sind, rechtzeitig OV-Kräfte zur Aufgabenerledigung vorzuhalten (z.B.:
Besetzung Meldekopf, Lotsenstelle, Logistik, Eingreifreserve, etc.).
Im GFB
erbringen die OV, d.h. das OV-Personal mit den Möglichkeiten der
OV-Unterkünfte sowie ggf. (soweit nicht taktisch eingebunden)
Fachgruppen für Führung/Kommunikation und Logistik, wenn erforderlich,
weitere rückwärtige �?Service-Leistungen�? für die im Einsatz
befindlichen Kräfte.
2.1.1 Zuständigkeitsverlagerung
Die
Zuständigkeit eines OV ergibt sich zunächst aus der Erstalarmierung
unmittelbar durch den Anforderer. Der alarmierte OV reagiert
unverzüglich mit Einsatzmaßnahmen. Eine Zuständigkeitsprüfung und -regelung
empfiehlt sich grundsätzlich bei größeren, länger dauernden oder
speziellen Einsätzen. Eine Zuständigkeits-Verlagerung kann erforderlich
werden, wenn ein anderer OV:
- räumlich besser zum
Schaden-/Einsatzgebiet liegt (näher od. bessere Verkehrsanbindung),
- schneller den
Anforderungen entsprechen kann (besseres Raum- und Zeitverhältnis),
- über fachlich
kompetenteres Potential verfügt (geeignete FGr, Fachpersonal,
Spezialgerät), für den Zuständigkeitsbereich des Bedarfsträgers
zuständig bzw. eingeplant ist und dieser auf die Zusammenarbeit Wert
legt,
- organisatorische Gründe zu getrennter Zuordnung von Zuständigkeiten
führen (z.B. für “rückwärtige Dienste�?: Logistik-Stützpunkt,
Personalbetreuung, Bereitstellungsraum für Reserve, Ablösung, etc.).
Stellt sich nach
Beurteilung heraus, dass eine Zuständigkeitsverlagerung an einen anderen
OV zu einer Effektivitätsverbesserung führt bzw. aus anderen Gründen
erforderlich ist, wird eine Alarmierung des anderen OV THW-intern in
Abstimmung mit der GSt vorbereitet und in Absprache mit dem Anforderer
umgesetzt.
2.2 Schnittstellen Der Einsatz des
Technischen Zuges (TZ) erfolgt in der Regel nicht als geschlossene
Einheit, sondern in einer Zusammensetzung und Stärke nach Bedarf. Die
einzelnen Gruppen sind einsatztaktisch und einsatztechnisch weitgehend
eigenständig und werden so aufgabenorientiert eingesetzt. Sie arbeiten
untereinander nach Bedarf bzw. technischen Erfordernissen eng zusammen.
2.2.1
Restriktionen im modularen System
- Personal-Transport
- Viele Fachgruppen sind
beim Transport ihres Einsatzpersonals auf zusätzliche Fahrzeuge,
vorrangig MTW angewiesen.
- Ferner ist Transportkapazität für die
persönliche Ausstattung und bei länger andau-ernden Einsätzen zusätzlich
für Reisegepäck erforderlich.
- Basis-Ausstattung
- Die Fachgruppen
verfügen vorrangig über Fach-Ausstattung. Für allgemeine Arbeiten (z.B.
Holz-, Metall-, Stein-, Erdarbeiten) benötigen sie Ausstattung aus den
Bergungsgruppen (B 1, B 2)
- Stromversorgung
- Die Stromversorgung
leistungsstarker Einsatzgeräte erfolgt grundsätzlich über Stromerzeuger
der Bergungsgruppe 2 und FGr Elektroversorgung
- Ebenso die zentrale
Stromversorgung von Einsatzstellen, insbes. in Zusammenarbeit mit der
FGr Infrastruktur
- Transport-Komponente
- Alle LKW der
Fachgruppen (LKW 7 t Lbw, Kipper 7-, 9-, 16 t, etc.) sind für allgemeine
Transportaufgaben vorgesehen. Die FGr-Ausstattung ist absetzbar.
- Das selbe gilt für die
meisten Anhänger.
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